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Honorare

Künftig erfolgt die Festlegung der Honorare einvernehmlich. Zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten wird eine Honorarvereinbarung geschlossen. (frz. Gesetz Nr. 2015-990 vom 6. August 2015)

Arten der Honorarberechnung

Honorar nach Zeitaufwand

Der Anwalt nennt seinen Mandanten den Stundensatz, den er ansetzen möchte, wenn sie sich für eine Abrechnung nach Zeitaufwand entscheiden. Er nennt seinen Mandanten die Zeit, die die Prüfung und die Bearbeitung der Sache in Anspruch nehmen dürfte. Der Stundensatz kann innerhalb ein und derselben Kanzlei je nach bearbeiteter Sache variieren. Falls es die jeweilige Sache rechtfertigt, kann ein höherer Stundensatz vereinbart werden.

Pauschalhonorar

Der Anwalt und sein Mandant vereinbaren ein festes und endgültiges Honorar. Die von diesem Honorar abgedeckten Tätigkeiten müssen genau angegeben werden.

Erfolgshonorar

Der Anwalt kann mit seinem Mandanten die Festsetzung eines zusätzlichen Erfolgshonorars vereinbaren, das in einer im Vorfeld zwischen dem Anwalt und seinem Mandaten geschlossenen Vereinbarung ausdrücklich festgelegt werden muss, wobei in der besagten Vereinbarung auch ein Grundhonorar für die Tätigkeiten anzugeben ist.

Nationaler Ombudsmann der Verbraucherschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft


Gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 152-1 ff. des frz. Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) haben Sie die Möglichkeit, bei einer Streitigkeit mit einem Anwalt kostenlos die Dienste der Verbraucherschlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, bei der es sich um den nationalen Ombudsmann bei der frz. Anwaltskammer „Conseil National des Barreaux“ (CNB) handelt und dessen Kontaktdaten wie folgt lauten:

Jérôme Hercé, Ombudsmann der Verbraucherschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Postanschrift: 22 rue de Londres, F-75009 Paris
E-Mail-Adresse: mediateur@mediateur-consommation-avocat.fr
Website: https://mediateur-consommation-avocat.fr